Positionierung der Kreistagsfraktion zum Kreishaushalt 2023

Der Fraktionsvorstand der CDU-Kreistagsfraktion Günter Dubber, Fraktionsvorsitzender und die stellv. Fraktionsvorsitzenden Alexander Blume und Ulrike Walter geben nachfolgende Informationen zur Positionierung der Kreistagsfraktion zum Kreishaushalt 2023.

Die letzte Bilanz des Landkreises zum 31.12.2020 zeigt ein überaus positives Bild: 31 Mio. € Überschuss aus Vorjahren, eine gute Eigenkapitalquote und von Liquiditätskrediten keine Spur. Der Landkreis hatte die guten Jahre offensichtlich genutzt, sich wirtschaftlich gesund und krisensicher aufzustellen.

Die Haushaltsberatungen zwei Jahre später zeigten ein anderes, ein eher dramatisches Bild: der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von rd. 18 Mio. € aus, zum Ende des Jahres 2023 werden die Liquiditätskredite die 30 Mio. € Marke überschreiten und Investitionen sind nur über eine 100%ige Kreditfinanzierung möglich.

Hat der Landkreis es versäumt, die wirtschaftlich guten Zeiten zu nutzen, oder was sind die Ursachen dafür, dass wir praktisch nicht mehr handlungsfähig sind?

Die Antworten sind für die Kreispolitik ziemlich frustrierend

  1. Das derzeitige Haushaltsrecht ist ungeeignet und bedarf dringend der Reform

Trotz hoher Überschüsse in den Jahren 2018 bis 2020 durfte der Landkreis sich kein finanzielles Polster zulegen; stattdessen mussten langfristige Investitionen gegenfinanziert werden, langfristige Kredite eingespart werden.

Die Überschüsse aus Vorjahren finden sich so nur in der Bilanz, nicht auf dem Konto. Die doppische Buchführung verschleiert im Ergebnis die tatsächliche Finanzlage.

Zwangsläufig führt jede Wirtschaftskrise, jeder nicht ausgeglichene Haushalt sofort zu neuen Liquiditätskrediten.

  1. Der Landkreis hat nur die Kreisumlage, um die Einnahmen zu stabilisieren

Da der Landkreis weder über nennenswerte Gebühren noch über irgendwelche Steuereinnahmen verfügt, hängt er letztendlich am „Tropf“ des Landes. Bleiben die Schlüsselzuweisungen, also der Anteil an den Steuern, unter den Erwartungen, kann nur über die Kreisumlage gegengesteuert werden. Das heißt aber letztlich, die Gemeinden genau dann stärker zu belasten, wenn auch dort Gewerbesteuer und Einkommensteueranteile einbrechen.

Folglich gibt es eine Verteilungsdebatte, die aber die Einnahmen für den Finanzverbund der kommunalen Ebene im Landkreis nicht verbessert.

  1. Die Einsparmöglichkeiten des Landkreises sind verschwindend gering

Schon die Pflichtaufgaben des Landkreises sind mit den derzeitigen Einnahmen nicht zu finanzieren. Konkret: schließen wir das Theater und die VHS, streichen sämtliche Zuschüsse im kulturellen Bereich, für den Sport oder im sozialen Raum, beträgt das Minus des Landkreises immer noch über 10 Mio. €.

Das bedeutet im Ergebnis, dass die Kreispolitik am Ende über 2 bis 5% des Haushaltes wirklich berät, weil der gesamte Rest lediglich zur Kenntnis genommen werden muss.

Inwieweit da noch von kommunaler Selbstverwaltung gesprochen werden kann, mag jeder selbst überlegen.

  1. Die kommunale Ebene ist hoffnungslos unterfinanziert.

Vor dem Hintergrund, dass jede wirtschaftliche Krise unverzüglich zu Minusbeträgen in den Haushalten von Kreis, Samtgemeinden, Städten und Gemeinden führt, muss festgestellt werden, dass eine ausreichende Finanzausstattung, wie vom Grundgesetz gefordert, nicht mehr gegeben ist.

Die Zuschüsse für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind nicht hoch genug, um Personalkosten und Verwaltungsaufwand annähernd zu decken. Insbesondere scheinen Tariferhöhungen hier überhaupt nicht beachtet zu werden.

Das Konnexitätsprinzip funktioniert entweder nicht wirklich (Kindergartengebühren) oder es greift nicht, weil durch Verordnungen und Erlasse der zu leistende Aufwand vor Ort erhöht wird – selbstverständlich ohne Gegenfinanzierung.

Die Einstufung der Ukraine-Flüchtlinge (nicht Asylbewerber, sondern im Zweifel Obdachlose) mag politisch sinnvoll sein. Leider hat sie auch die Kostenträgerschaft ganz nebenbei auf die kommunale Ebene verlagert, ohne dass bisher ein finanzieller Ausgleich erfolgt ist.

Ob das Recht auf einen Kindergartenplatz, die flächendeckende Ganztagsschule, der Kampf gegen den Klimawandel – stets mussten die Kommunen investieren. Zwar gab es in fast allen Fällen Zuschüsse, die laufenden Kosten für den Betrieb blieben und bleiben bei den Landkreisen und ihren Gemeinden hängen.

Dazu kommen dann noch „vergiftete Geschenke“: Projekte, die für eine gewisse Zeit gefördert werden, aus denen die Kommunen nach Ablauf der Förderung aber nur schwer wieder aussteigen können – oder das aktuelle Rettungspaket des Landes, bei dem 1,1 Mio. € auf den Landkreis entfallen, der dann aber die gleiche Summe aufzubringen hat.

Daran ändern auch kurzfristige Entlastungen wie die vielzitierten 21 Mio. € durch den Nachtragshaushalt des Landes nichts – zumal sich diese Summe auf zwei Jahre sowie den Landkreis, die Stadt und alle anderen Gemeinden verteilt.

Trotzdem wird den Kommunen im Landkreis Lüneburg 2023 insgesamt eine Summe von über 60 Mio. € zum Haushaltsausgleich fehlen.

An fehlendem Willen von Politik und Verwaltung, dem entgegen zu steuern, hat es nicht gefehlt. Seit dem Nachtragshaushalt 2022 waren wir in ständigen Haushaltsberatungen und haben intensiv und gut zwischen den Fraktionen und mit der Verwaltung zusammengearbeitet. Jede Investition, jeden Haushaltsrest, jede freiwillige Leistung haben wir auf kurz- und mittelfristige Einsparpotentiale geprüft und hinterfragt. Unsere Einnahmen reichen derzeit nicht einmal aus, die Pflichtaufgaben des Landkreises zu bezahlen.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kreispolitik derzeit kaum Möglichkeiten besitzt, auf den Haushalt des Landkreises Einfluss zu nehmen, da die Einnahmen- und die Ausgabenseite weitestgehend fremdbestimmt sind. Trotz Mehreinnahmen bei der Kreisumlage, trotz Budgetierung der Personalkosten, trotz Einsparungen, wo immer es zumutbar war, am Ende sind es 18,1 Mio. Minus geworden.  Angesichts der dringenden Aufgaben, die bei der Bildung, bei der Neustrukturierung des ÖPNV und beim Klimaschutz vor uns liegen, eine bittere Erkenntnis.

Auch, wenn es uns nicht von der Pflicht entbindet, bei der aktuellen Finanzlage weiter intensiv zu sparen, ist das zutiefst frustrierend.

Letztlich ist das vom Land geforderte Haushaltssicherungskonzept reine Makulatur, weil selbst bei striktem Sparkurs ein nennenswertes Resultat ausbleiben muss.

Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen – und weil kein Haushalt am Ende noch schlimmer wäre als dieser Haushalt – haben wir als CDU-Kreistagsfraktion dem Haushalt 2023 zugestimmt.